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Brandsicherheitswachen – Sicherheit bei Veranstaltungen

Bei bestimmten Veranstaltungen mit erhöhtem Brandrisiko schreibt das Gesetz die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache vor. Diese wird in der Regel durch die Feuerwehr gestellt und dient dazu, Brände frühzeitig zu erkennen, schnell zu bekämpfen und die geordnete Räumung im Gefahrenfall zu unterstützen.

Typische Anlässe für eine Brandsicherheitswache können sein:

  • Veranstaltungen mit pyrotechnischen Effekten
  • Große Menschenansammlungen in Versammlungsstätten
  • Temporäre Veranstaltungsbauten (z. B. Zelte, Bühnen)
  • Veranstaltungen mit eingeschränkten Flucht- und Rettungswegen

    Die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache ergibt sich aus:

  • der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • der Bauordnung NRW
  • den Auflagen der Genehmigungsbehörden
  • oder nach Einschätzung der Feuerwehr

    Die Kosten für Brandsicherheitswachen werden gemäß der Gebührensatzung der Stadt Detmold für die Feuerwehr erhoben.

Sie planen eine Veranstaltung?
Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir beraten Sie gerne zur Notwendigkeit und Durchführung einer Brandsicherheitswache.

Herr Christoph Upmann

Brandamtsrat

Abteilungsleiter

Herr Christoph Upmann

Am Gelskamp 2

32758

Herr Christoph Upmann