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Sicher alarmieren – gezielt reagieren

Brandmeldeanlagen (BMA) sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Damit im Ernstfall schnell und zuverlässig Hilfe geleistet werden kann, müssen diese Anlagen technisch einwandfrei geplant, errichtet und betrieben werden.

Für die Aufschaltung einer BMA auf die Feuerwehr gelten klare Anforderungen und Rahmenbedingungen. Grundlage bilden unter anderem:

  • die Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Detmold
  • die einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 14675, DIN VDE 0833)
  • Vorgaben der Leitstelle Lippe
  • Anforderungen an Errichterfirmen (u. a. Zertifizierungen)

Bitte beachten Sie: Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Aufschaltung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Detmold für die Feuerwehr.

Alle Regelungen dienen einem gemeinsamen Ziel:
eine sichere, normgerechte Alarmierung – ohne Zeitverlust im Ernstfall.

Für weiterführende Informationen, Formulare und Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Anschaltbedingungen und die Gebührensatzung finden Sie hier: https://serviceportal-detmold.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21414/show.

 

Herr Christoph Upmann

Brandamtsrat

Abteilungsleiter

Herr Christoph Upmann

Am Gelskamp 2

32758

Herr Christoph Upmann